Kolposkopiekurse

Strukturierung der Kolposkopie-Ausbildung (Kurse/Prüfung zum Kolposkopiediplom)

Eine Übersicht zu aktuell zertifizierten Kursen finden Sie hier.

Eine Übersicht zu zurückliegenden zertifizierten Kursen des laufenden und der vergangenen Jahre (ab 2008) finden Sie hier.

Zur qualitätskontrollierbaren Ausbildung/Fortbildung in der Kolposkopie wird das durch J. Heinrich/ P. Schomann inaugurierte Kurssystem wie folgt konkretisiert:

1. Präambel

Die im Folgenden dargestellte Struktur der Kolposkopieausbildung dient dem Ziel einer nachweisbaren Weiterbildungsqualität. Sie ist die Grundlage für die Anerkennung und Zertifizierung von erweitertem Fachwissen auf dem Gebiet der Früherkennung/Abklärung von Veränderungen am unteren weiblichen Genitaltrakts nach den gemeinsamen Kriterien der Arbeitsgemeinschaften für Kolposkopie Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, auf Grundlage der Kriterien der Europäischen Gesellschaft für Kolposkopie.

Zur Koordinierung des Kurssystems wird eine „Arbeitsgruppe Kolposkopie (Kurse und Zertifizierung)“ eingesetzt. Leiter der Kommission ist J. Quaas, Stralsund (Organisation Kurssystem). Stellvertreterin M. Henes, Tübingen (Organisation Prüfungssystem). Weitere Mitglieder sind: V. Küppers, C. Scheungraber, Ch. Koßagk, M. Henes, G. Mehlhorn, O. Reich – Österreich, A. Kind – Schweiz.

Ziel der Ausbildung ist der Erwerb des Kolposkopiediploms mittels Prüfung.

Das Kurssystem besteht aus einem Basis- sowie einem Fortgeschrittenenkurs. Inhalte und Unterschiede der Kurse werden unter Punkt 2 und 3 definiert. Der Nachweis beider Kurse bildet die Grundlage für die Zulassung zur Prüfung zum Kolposkopiediplom. Zwischen der Teilnahme am Basiskurs und am Fortgeschrittenenkurs muss ein Abstabnd beider Kurse von mind. 6 Monaten liegen. Wegen der Corona-Situation war dieser Abstand 2021 bis 2023 auf 4 Monate verkürzt.

Der Erwerb des Kolposkopiediploms ist an den Facharzt für Gynäkologie & Geburtshilfe bzw. den Weiterbildungsassitenten für Gynäkologie & Geburtshilfe ab dem 2. Weiterbildungsjahr gebunden.

Kursleiter müssen aktiv in einer AGCPC (/DKG) zertifizierten Dyspalsiesprechstunde/Dysplasieeinheit tätig sein bzw. die aktive Tätigkeit darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Des weiteren müssen Kursleiter die Teilnahme an mindestens einer Kursleitertagung innerhalb der letzten 2 Jahre nach Antragstellung nachweisen. Neue Kursleiter werden auf der Kursleitertagung durch die Tagung bestätigt. Zur Bestätigung auf der Kursleitertagung muss je ein positives Votum von 2 Mentoren aus der Kursleitergruppe vorliegen. Der Antragsteller muss zu Kursen der Mentoren als Referent aufgetreten sein. Die Mentoren dürfen nicht aus einer Einrichtung kommen. Kursleiter, welche erstmalig eine Kurszertifizierung anstreben, müssen die Möglichkeit einer Evaluierung ihres Kurses vor Ort durch Mitglieder der Arbeitsgruppe Kolposkopie gewährleisten.

Kursleiter, die ihre Kurse entsprechend dem angegebenen System zertifizieren lassen wollen, müssen bei ihrer Programmgestaltung die unten angegebenen Mindestanforderungen berücksichtigen und das endgültige Programm der Arbeitsgruppe Kolposkopie vorlegen (Kontakt: J. Quaas, Stralsund). Zertifizierungsantrag.

Um die Unabhängigkeit des Kurssystems zu betonen, ist eine Finanzierung kompletter Kurse durch externe Einrichtungen nicht erwünscht. Kursleiter sind zur Offenlegung eigener Interessenkonflikte und die der Referenten verpflichtet. Ebenso sind sie verpflichtet, die Einhaltung internationaler und nationaler Nomenklaturen, Empfehlungen, Richtlinien etc. zu garantieren.

Insbesondere werden für Basiskurse und Fortgeschrittenenkurse Mindestteilnahmegebühren gefordert. Kurse ohne Mindestteilnahmegebühren werden nicht zertifiziert. Die Mindestteilnahmegebühren betragen für Basiskurse 180,00 € für AGCPC/BVF Mitglieder, 250,00 € für Nichtmitglieder; für Fortgeschrittenenkurse 310€ für AGCPC Mitglieder, 380€ für Nichtmitglieder.

Zur Zertifizierung anstehende Kurse dürfen keine werbeträchtigen Bezeichnungen tragen und müssen die regionalen Angebote berücksichtigen (z.B. laufende Kursreihen, BVF). Die AGCPC fühlt sich für die kolposkopische Ausbildung in Deutschland verantwortlich und zertifiziert daher grundsätzlich nur Kurse, die in Deutschland stattfinden. Entsprechendes gilt für die Kooperation mit Österreich und der Schweiz.

2. Basiskurse

Der Vorstand der AGCPC hat 2011 sein Kolposkopieausbildungskonzept mit dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) abgestimmt. Das mit dem BVF beschlossene Vorgehen bezieht sich ausschließlich auf die Festschreibung gemeinsamer organisatorisch und inhaltlich obligater Kriterien für die Zertifizierung von Basiskursen zum Kolposkopiediplom. Es unterstreicht gleichzeitig die Anerkennung des abgestuften Zertifizierungsverfahrens für Kolposkopiekurse und Sprechstunden. 2015 erfolgte die Anerkennung der Basiskurse durch die Europäischen Gesellschaft für Kolposkopie (EFC), 2017 die der Fortgeschrittenenkurse.
Basiskurse können online abgehalten werden. Bei der terminlichen Organisation ist das weitere Kursangebot zu berücksichtigen. Sogenannte Konkurrenzveranstaltungen sollten vermieden werden.

  • Mindestdauer 8 h (8 x 60 Min.)
  • Inhalte:
    • 0,5h Einführung in die Kolposkopie – Epidemiologie, Stellenwert der Kolposkopie in der Krebsfrüherkennung, geschichtlicher Überblick
    • 1h Grundlagen der Kolposkopie – Technik, Untersuchungsgang, Dokumentation, Kolposkopische Nomenklatur in der durch die AGCPC anerkannten gültigen Fassung (z. Zt. Rio 2011)
    • 2h Kolposkopische Befunde – Demonstration kolposkopischer Befunde entsprechend der Kolposkopischen Nomenklatur (insbesondere normal/verschieden, minor/major), Vulvabefunde
    • 0,5h Vulvoskopie, Vulvanomenklatur
    • 1h Basiswissen zu zytologischen Grundlagen (Befunde, Nomenklaturen) unter Einbeziehung pathologischer Aspekte, insbesondere gängige Nomenklaturen (z. B. WHO). Referiert durch zytologisch tätigen Arzt.
    • 1h Basiswissen zu virologischen Grundlagen (Pathogenese, Nachweismethoden, HPV-Impfung)
    • 1h Basiswissen zum Management auffälliger Befunde (Kolposkopisch, zytologisch, HPV, Fallbeispiele)
    • 1h Lernerfolgskontrolle
  • Ziel: Unterscheidung normaler kolposkopischer Befunde von abnormen kolposkopischen Befunden
  • Antrag zur Zertifizierung des Kurses durch AGCPC & BVF über Antragsformular

3. Fortgeschrittenenkurse

  • 2017 erfolgte die Anerkennung der Fortgeschrittenenkurse durch die Europäischen Gesellschaft für Kolposkopie (EFC).
  • Zwischen der Teilnahme am Basiskurs und am Fortgeschrittenenkurs muss ein Abstand beider Kurse von mind. 6 Monaten liegen. Wegen der Corona-Situation war dieser Abstand von 2021 bis 2023 auf 4 Monate verkürzt.
  • Kursleiter müssen mind. Leiter einer durch die AGCPC zertifizierten Dysplasiesprechstunde sein.
  • Mindestdauer 14 Stunden (14 x 60 Min.).
  • Fortgeschrittenenkurse erheben eine deutlich höheren wissenschaftlichen Anspruch als Basiskurse. Entsprechend sollen zu Fortgeschrittenenkursen 2 Kursleiter benannt werden.
  • Fortgeschrittenenkurse müssen durch die Wahl von mind. vier Referenten aus verschiedenen Institutionen eine Diskussionsvielfalt gewährleisten. Die Qualifikation der Referenten ergibt sich aus ihrer aktuellen klinisch-wissenschaftlichen Tätigkeit. Um aktuelle berufspolitische Aspekte diskutieren zu können, sollte mind. ein Referent an der Basisversorgung teilnehmen.
  • Referierte Themen müssen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse grundlegend berücksichtigen und unterscheiden sich hierdurch von den Anforderungen zum Basiswissen der Basiskurse.
  • Fortgeschrittenenkurse sollten in Präsenz stattfinden. Hybridkurse sind zulässig. Bei der terminlichen Organisation ist das weitere Kursangebot zu berücksichtigen.
  • Inhalte:
    • Vertiefung kolposkopischer Kenntnisse der cervix uteri
      • – mind. 1 h minor changes
      • – mind. 1 h major changes
      • – mind. 1 h andere Befunde
    • Vermittlung von Kolposkopie und Klinik der Vagina und Vulva
      • – mind. 2 h
    • Vermittlung wissenschaftlich aktueller fachspezifischer Kenntnisse von:
      • – mind. 1 h Zytologie
      • – mind. 1 h Virologie
      • – mind. 1 h Pathologie
    • Vertiefung aktueller Managementkonzepte
      • – mind. 1 h Biopsie und OP-Techniken (prakt. Übungen erwünscht)
      • – mind. 1 h aktuelle Empfehlungen/Leitlinien (national obligatorisch, international erwünscht)
      • – mind. 1 h Falldiskussion
    • Aktuelle Aspekte gesundheitspolitischer Versorgung
  • Ziel: Erlangen der grundsätzlichen Fähigkeiten zur Führung einer Dysplasiesprechstunde.
  • Antrag zur Zertifizierung des Kurses durch AGCPC über Antragsformular

4. Prüfung zum Kolposkopiediplom

Alle Informationen unter: „Kolposkopiediplom und Prüfung„.