AG CPC

Arbeitsgemeinschaft
Zervixpathologie und Kolposkopie e.V.

in der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

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Strukturierung der Kolposkopie-Ausbildung (Kurse/Prüfung zum Kolposkopiediplom)

Antrag zur Zertifizierung (PDF)

Eine Übersicht zu aktuell zertifizierten Kursen finden Sie hier.

Eine Übersicht zu zurückliegenden zertifizierten Kursen des laufenden und der vergangenen Jahre (ab 2008) finden Sie hier.

Zur qualitätskontrollierbaren Ausbildung/Fortbildung in der Kolposkopie wird das durch J. Heinrich/ P. Schomann inaugurierte Kurssystem wie folgt konkretisiert:

1. Präambel

Die im Folgenden dargestellte Struktur der Kolposkopieausbildung dient dem Ziel einer nachweisbaren Weiterbildungsqualität. Sie ist die Grundlage für die Anerkennung und Zertifizierung von erweitertem Fachwissen auf dem Gebiet der Früherkennung/Abklärung von Veränderungen am unteren weiblichen Genitaltrakts durch die AG CPC.

Zur Koordinierung des Kurssystems wird durch den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie eine „Arbeitsgruppe für Kolposkopie & Fortbildung“ eingesetzt. Leiter der Kommission ist J. Quaas, Stralsund (Organisation Kurssystem). Stellvertreter V. Küppers, Düsseldorf (Organisation Prüfungssystem). Weitere Mitglieder sind: F. Gieseking, C. Scheungraber, J. Heinrich, O. Reich - Österreich.

Ziel der Ausbildung ist der Erwerb des Kolposkopiediploms mittels Prüfung.

Das Kurssystem besteht aus einem Basis- sowie einem Fortgeschrittenenkurs. Inhalte und Unterschiede der Kurse werden unter Punkt 2 und 3 definiert. Der Nachweis beider Kurse bildet die Grundlage für die Zulassung zur Prüfung zum Kolposkopiediplom.

Weitere Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Mitgliedschaft in der AG CPC. Der Erwerb des Kolposkopiediploms ist an den Facharzt für Gynäkologie & Geburtshilfe bzw. den Weiterbildungsassitenten für Gynäkologie & Geburtshilfe ab dem 2. Weiterbildungsjahr gebunden.

Kursleiter, die ihre Kurse entsprechend dem angegebenen System von der AGCPC zertifizieren lassen wollen, müssen bei ihrer Programmgestaltung die unten angegebenen Mindestanforderungen berücksichtigen und das endgültige Programm der Arbeitsgruppe für Kolposkopie & Fortbildung vorlegen (Kontakt: J. Quaas, Stralsund). Zertifizierungsantrag.

Um die Unabhängigkeit des Kurssystems zu betonen, ist eine Finanzierung kompletter Kurse durch externe Einrichtungen nicht erwünscht. Kursleiter sind zur Offenlegung eigener Interessenkonflikte und die der Referenten verpflichtet. Ebenso sind sie verpflichtet, die Einhaltung internationaler und nationaler Nomenklaturen, Empfehlungen, Richtlinien etc. zu garantieren.

2. Basiskurse

Der Vorstand der AGCPC hat 2011 sein Kolposkopieausbildungskonzept mit dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) abgestimmt. Das mit dem BVF beschlossene Vorgehen bezieht sich ausschließlich auf die Festschreibung gemeinsamer organisatorisch und inhaltlich obligater Kriterien für die Zertifizierung von Basiskursen zum Kolposkopiediplom. Es unterstreicht gleichzeitig die Anerkennung des abgestuften Zertifizierungsverfahrens für Kolposkopiekurse und Sprechstunden.

Basiskurse können als Grundkurse für Anfänger, aber auch als Aufbau oder Refresherkurse angeboten werden.

  • Mindestdauer 8 h (8 x 60 Min.)
  • Inhalte:
    • 1h Grundlagen der Kolposkopie, kurzer geschichtlicher Überblick
    • 3h Kolposkopische Technik, Untersuchungsgang, Dokumentation,  Kolposkopische Befunde, Kolposkopische Nomenklatur in der durch die AGCPC anerkannten gültigen Fassung (z.Zt. Barcelona 2002)
    • 1h Basiswissen zu zytologischen Grundlagen (Befunde, Nomenklatur). Referiert durch zytologisch tätigen Arzt. 
    • 1h Basiswissen zu virologischen Grundlagen (Pathogenese, Nachweismethoden, HPV-Impfung)
    • 1h Basiswissen zum Management auffälliger Befunde (Kolposkopisch, zytologisch, HPV, Fallbeispiele)
    • 1h Lernerfolgskontrolle (Vorgaben über die Zertifizierungsstelle) 
  • Ziel: Unterscheidung normaler kolposkopischer Befunde von abnormalen
  • Antrag zur Zertifizierung des Kurses durch AGCPC & BVF über Antragsformular
  • Kursleiter müssen das Kolposkopiediplom besitzen, die Leitung einer Dyspalsiesprechstunde wird favoritisiert. 

3. Fortgeschrittenenkurse

  • Zwischen der Teilnahme am Basiskurs und am Fortgeschrittenenkurs muss ein Abstabnd beider Kurse von mind. 6 Monaten liegen.
  • Kursleiter müssen mind. Leiter einer durch die AGCPC zertifizierten Dysplasiesprechstunde sein.
  • Mindestdauer 16 Stunden (16 x 60 Min.).
  • Fortgeschrittenenkurse erheben eine deutlich höheren wissenschaftlichen Anspruch als Basiskurse.
  • Fortgeschrittenenkurse müssen durch die Wahl von mind. vier Referenten aus verschiedenen Institutionen eine Diskussionsvielfalt gewährleisten. Die Qualifikation der Referenten ergibt sich aus ihrer aktuellen klinisch-wissenschaftlichen Tätigkeit. Um aktuelle berufspolitische Aspekte diskutieren zu können, sollte mind. ein Referent an der Basisversorgung teilnehmen.
  • Referierte Themen müssen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse grundlegend berücksichtigen und unterscheiden sich hierdurch von den Anforderungen zum Basiswissen der Basiskurse.
  • Inhalte:
    • Vertiefung kolposkopischer Kenntnisse der cervix uteri
      - mind. 1 h minor changes
      - mind. 1 h major changes
      - mind. 1 h andere Befunde
    • Vermittlung von Kolposkopie und Klinik der Vagina und Vulva
      - mind. 2 h
    • Vermittlung wissenschaftlich aktueller fachspezifischer Kenntnisse von:
      - mind. 1 h Zytologie
      - mind. 1 h Virologie
      - mind. 1 h Pathologie
    • Vertiefung aktueller Managementkonzepte
      - mind. 1 h Biopsie und OP-Techniken (prakt. Übungen erwünscht)
      - mind. 1 h aktuelle Empfehlungen/Leitlinien (national obligatorisch, international erwünscht)
      - mind. 1 h Falldiskussion
    • Aktuelle Aspekte gesundheitspolitischer Versorgung
  • Ziel: Erlangen der grundsätzlichen Fähigkeiten zur Führung einer Dysplasiesprechstunde.
  • Antrag zur Zertifizierung des Kurses durch AGCPC über Antragsformular

4. Prüfung zum Kolposkopiediplom

  • Die Prüfung zum Kolposkopiediplom ist an den Nachweis der Teilnahme an je einem Basis- und Fortgeschrittenenkurs gebunden, wobei der Fortgeschrittenenkurs immer dem Basiskurs folgen muß.
  • In Ausnahmefällen kann der Nachweis von 2 Fortgeschrittenenkursen für die Zulassung zur Prüfung ausreichend sein.
  • Weitere Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Mitgliedschaft in der AG CPC.
  • Der Erwerb des Kolposkopiediploms ist an den Facharzt für Gynäkologie & Geburtshilfe bzw. den Weiterbildungsassitenten für Gynäkologie & Geburtshilfe ab dem 2. Weiterbildungsjahr gebunden.
  • Prüfungen zum Kolposkopiediplom werden in der Regel zu Fortgeschrittenenkursen angeboten.
  • Grundsätzlich können Prüfungen auch außerhalb von Fortgeschrittenenkursen angeboten werden, z.B. zu Basiskurse oder auch als alleiniges Angebot. Hier gelten die Zulassungskriterien wie oben. Entsprechend kann zu einem Basiskurs keine Prüfungszulassung erfolgen, wenn der Fortgeschrittenenkurs vor dem Basiskurs lag.
  • Zur Prüfung muß ein Vertreter der Arbeitsgruppe für Kolposkopie & Fortbildung anwesend sein.
  • Die Arbeitsgruppe für Kolposkopie & Fortbildung ist für die Erarbeitung der Prüfungsunterlagen verantwortlich.