AG CPC

Arbeitsgemeinschaft
Zervixpathologie und Kolposkopie

Sektion der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

AG CPC
AG CPC
 
 
 

Strukturierung der Kolposkopie-Ausbildung (Kurse/Prüfung zum Kolposkopiediplom)

Antrag zur Zertifizierung (PDF)

Eine Übersicht zu aktuell zertifizierten Kursen finden Sie hier.

Eine Übersicht zu zurückliegenden zertifizierten Kursen des laufenden und der vergangenen Jahre (ab 2008) finden Sie hier.

Zur qualitätskontrollierbaren Ausbildung/Fortbildung in der Kolposkopie wird das durch J. Heinrich/ P. Schomann inaugurierte Kurssystem wie folgt konkretisiert:

1. Präambel

Die im Folgenden dargestellte Struktur der Kolposkopieausbildung dient dem Ziel einer nachweisbaren Weiterbildungsqualität. Sie ist die Grundlage für die Anerkennung und Zertifizierung von erweitertem Fachwissen auf dem Gebiet der Früherkennung/Abklärung von Veränderungen am unteren weiblichen Genitaltrakts durch die AG CPC.

Zur Koordinierung des Kurssystems wird durch den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie eine „Arbeitsgruppe für Kolposkopie & Fortbildung“ eingesetzt. Leiter der Kommission ist J. Quaas, Stralsund (Organisation Kurssystem). Stellvertreter V. Küppers, Düsseldorf (Organisation Prüfungssystem). Weitere Mitglieder sind: M. Menton, M. Budner, F. Gieseking, R. Lellè, J. Heinrich, O. Reich - Österreich.

Ziel der Ausbildung ist der Erwerb des Kolposkopiediploms mittels Prüfung.

Das Kurssystem besteht aus einem Basis- sowie einem Fortgeschrittenenkurs. Inhalte und Unterschiede der Kurse werden unter Punkt 2 und 3 definiert. Der Nachweis beider Kurse bildet die Grundlage für die Zulassung zur Prüfung zum Kolposkopiediplom.

Weitere Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Mitgliedschaft in der AG CPC. Der Erwerb des Kolposkopiediploms ist an den Facharzt für Gynäkologie & Geburtshilfe bzw. den Weiterbildungsassitenten für Gynäkologie & Geburtshilfe ab dem 2. Weiterbildungsjahr gebunden.

Kursleiter, die ihre Kurse entsprechend dem angegebenen System von der AGCPC zertifizieren lassen wollen, müssen bei ihrer Programmgestaltung die unten angegebenen Mindestanforderungen berücksichtigen und das endgültige Programm der Arbeitsgruppe für Kolposkopie & Fortbildung vorlegen (Kontakt: J. Quaas, Stralsund).

Um die Unabhängigkeit des Kurssystems zu betonen, ist eine Finanzierung kompletter Kurse durch externe Einrichtungen nicht erwünscht.

2. Basiskurse

Basiskurse können als Grundkurse für Anfänger, aber auch als Aufbau oder Refresherkurse angeboten werden.

  • Mindestdauer 8 h
  • Inhalte:
    • Grundlagen der Kolposkopie
      • Kurzer geschichtlicher Überblick
      • Kolposkopische Technik, Untersuchungsgang, Dokumentation
      • Kolposkopische Befunde
      • Kolposkopische Nomenklatur in der durch die AGcCPC anerkannten gültigen Fassung (z.Zt. Barcelona 2002)
    • Basiswissen zu zytologischen Grundlagen (Befunde, Nomenklatur)
    • Basiswissen zu virologischen Grundlagen (Pathogenese, Nachweismethoden)
    • Basiswissen zum Management auffälliger Befunde (Kolposkopisch, zytologisch, HPV)
  •  Ziel: Unterscheidung normaler kolposkopischer Befunde von abnormalen

3. Fortgeschrittenenkurse

  • Mindestdauer 2 x 8 Stunden
  • Fortgeschrittenenkurse erheben eine deutlich höheren wissenschaftlichen Anspruch als Basiskurse
  • Inhalte:
    • Unterscheidung unverdächtiger Befunde (inklusive Entzündung, HPV-Infektion)
    • Erkennen und Einschätzen der verdächtigen Befunde CIN, VIN, VAIN, Mikroinvasion
    • Vulvoskopie
    • Pathogenese inklusive HPV
    • Einordnung zytologischer Befunde
    • Management im Sinne einer Dysplasiesprechstunde
    • Indikation (& Durchführung?) von Biopsiemethoden
    • Indikation von Therapiemethoden
    • Einsatz zusätzlicher Untersuchungsmethoden (z.B. HPV-Indikation)
  • Ziel: Erlangen der grundsätzlichen Fähigkeiten zur Führung einer Dysplasiesprechstunde.

4. Prüfung zum Kolposkopiediplom

  • Die Prüfung zum Kolposkopiediplom ist an den Nachweis der Teilnahme an je einem Basis- und Fortgeschrittenenkurs gebunden, wobei der Fortgeschrittenenkurs immer dem Basiskurs folgen muß.
  • In Ausnahmefällen kann der Nachweis von 2 Fortgeschrittenenkursen für die Zulassung zur Prüfung ausreichend sein.
  • Weitere Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Mitgliedschaft in der AG CPC.
  • Der Erwerb des Kolposkopiediploms ist an den Facharzt für Gynäkologie & Geburtshilfe bzw. den Weiterbildungsassitenten für Gynäkologie & Geburtshilfe ab dem 2. Weiterbildungsjahr gebunden.
  • Prüfungen zum Kolposkopiediplom werden in der Regel zu Fortgeschrittenenkursen angeboten.
  • Grundsätzlich können Prüfungen auch außerhalb von Fortgeschrittenenkursen angeboten werden, z.B. zu Basiskurse oder auch als alleiniges Angebot. Hier gelten die Zulassungskriterien wie oben. Entsprechend kann zu einem Basiskurs keine Prüfungszulassung erfolgen, wenn der Fortgeschrittenenkurs vor dem Basiskurs lag.
  • Zur Prüfung muß ein Vertreter der Arbeitsgruppe für Kolposkopie & Fortbildung anwesend sein.
  • Die Arbeitsgruppe für Kolposkopie & Fortbildung ist für die Erarbeitung der Prüfungsunterlagen verantwortlich.