Das Kolposkopiediplom und Dysplasiesprechstunden - Übersicht
(Dr. Jens Quaas)
Inauguriert durch die Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie in Deutschland, 2005.
Selbstverständlich sind das Kolposkopiediplom und alle weiteren Zertifizierungen freiwillig und ohne Zwang. Jeder kann seine bisheriges Vorgehen ohne zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen fortsetzen.
Der Vorstand der AG hat eine Kommission zur Zertifizierung der Dysplasiesprechstunden und Dysplasiezentren sowie der entsprechenden Kolposkopiekurse berufen. Leiter der Kommission ist J. Quaas, Stralsund (Organisation Kurssystem). Stellvertreter V. Küppers, Düsseldorf (Organisation Prüfungssystem). Weitere Mitglieder sind: M. Menton, M. Budner, F. Gieseking, R. Lellè, J. Heinrich, O. Reich - Österreich.
Auf Basis der durch die Europäische Gesellschaft für Kolposkopie geforderten Mindestanforderungen für kolposkopierende Einrichtungen erfolgt jetzt endlich eine Anerkennung der an der Kolposkopie Interessierten. Ihnen wird somit ermöglicht, sich und Ihre Arbeit nach außen zu präsentieren. Management und Therapie von auffälligen Befunden im Rahmen der Krebsfrüherkennung am unteren weiblichen Genitale werden aufwendiger und differenzierter, Patienten fordern ihr Mitspracherecht bewusst ein. Diese positive Folge der öffentlichen Diskussion um Früherkennungsstrategien im Allgemeinen und an der Zervix im Besonderen erfordern Fachkenntnisse, Zeit und sinnvollen Umgang mit materiellen Resourcen. Somit sollen Diplom und Zertifizierung die Fortsetzung der Facharztausbildung über die ohnedies gesetzlich geforderte zertifizierte Fortbildung darstellen. Erst im Unkehrschluss wäre es an der Zeit, eine entsprechend nachgewiesene und qualitätsdokumentierte Leistung vor den Kassen anzuerkennen. Diese Forderung ist langfristig zu erheben, kann aber nur mittels nachgewiesener Qualität und Notwendigkeit erfolgen. Grundlage hierfür sollen Kolposkopiediplom und Zertifizierungen von Dysplasiepsrechstunde bzw. -zentren sein.
Dysplasiesprechstunden und Dysplasiezentren (Richtlinien/Antrag) erfüllen alle Anforderungen der Diagnostik und Therapie intraepithelialer Neoplasien des unteren Genitaltraktes der Frau nach Vorgaben der Europäischen Förderation für Zervixpathologie und Kolposkopie und zusätzlich zu den Anforderungen der EFC die Anforderungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie & Kolposkopie (siehe unten).
Grundlage zur Zertifizierung ist der Erwerb des Kolposkopiediploms mittels Prüfung. Dieses Diplom ist für Deutschland und sich explizit für dieses Diplom interessierende Länder (z. Zeit Österreich und Polen) gültig. Es entspricht nicht einem Europäischen Kolposkopiediplom. Ein Europäisches Kolposkopiediplom ist in der Aufbauphase. Voraussetzung für unser Kolposkopiediplom ist neben der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie (Aufnahmeantrag) die Teilnahme an durch die AG CPC empfohlenen vorbereitenden Kolposkopiekursen (Basiskurs & Fortgeschrittenenkurs). Zielgruppe ist der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie derentsprechende Assistenzarzt in Weiterbildung ab dem 2. Weiterbildungsjahr.
Basiskurse entsprechen den durch die AG CPC zertifizierten deutschlandweit angebotenen Kolposkopiekursen und können als Grundkurs, Aufbaukurs oder Refresherkurs angeboten werden.
Fortgeschrittenenkurse zum Kolposkopiediplom werden im Rahmen der regionalen Deutschen Tagungen für Zervixpathologie & Kolposkopie durchgeführt bzw. können diesen entsprechen.
Prüfungen zum Kolposkopiediplom werden zu den regionalen Tagungen und zu den 2-jährlich stattfindenden Jahrestagungen der AG-CPC angeboten.
Dysplasiesprechstunden müssen pro Jahr mindestens 100 dokumentierte Differentialkolposkopien abnormer Befunde mit 30 dokumentierten histologisch gesicherten Fällen intraepithelialer Neoplasien/Karzinome nachweisen. Falldokumentation der histologisch gesicherten Fälle mit je 2 Kontakten. Die Dokumentation aller Fälle ist mittels Kopie bei Antragstellung nachzuweisen. Die durchgeführten Differentialkolposkopie sind mindestens mittels Skizze nachzuweisen.
Dysplasiezentren müssen pro Jahr mindestens 400 dokumentierte Differentialkolposkopien abnormer Befunde mit 150 dokumentierten histologisch gesicherten Fällen intraepithelialer Neoplasien/Karzinome und 150 dokumentierte Eingriffe nachweisen. Falldokumentation der Eingriffe mit je 2 Kontakten. Die histologischen Fälle können bei nachfolgender Therapie auch den therapeutischen Fällen entsprechen. Die Dokumentation aller Fälle ist mittels Kopie bei Antragstellung nachzuweisen. Die durchgeführten Differentialkolposkopien sind mindestens mittels Skizze nachzuweisen.
Die Zertifizierungen sind personengebunden und gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren. Zur Rezertifizierung ist der zusätzliche Nachweis von mindestens 2 aktuellen Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Zervixpathologie & Kolposkopie zu erbringen.
Sollten zur Prüfung zum Kolposkopiediplom die entsprechenden Nachweise vorliegen, so kann die Zulassungskommission das jeweilige Zertifikat sofort ausstellen. |